| Die Energiebedarfsausweis muss für alle neuen Gebäude (ab 30m³ umbauten Raumes), für die ein Nachweis durchgeführt wird, erstellt werden.
Der Energiebedarfsausweis soll eine objektive Beurteilung der energetischen Qualität des Gebäudes ermöglichen. Bauherren, Käufer, Verkäufer sowei Behörden haben Einsichtsrecht.
Software zur EnEV Berechnung
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