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EnEV - Keine Regeln der Technik, was nun?
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Stehen keine Regeln der Technik zur Verfügung, z. B. bei der Errichtung eines Anbaus unter Beibehaltung der bestehenden Anlagentechnik, dann muss ein Nachweis des Ht'-Wertes erfolgen. Die Berechnung des Primärenergiebedarfs entfällt in diesen Fällen. Allerdings muss der Ht' bei 76% des zulässigen Wertes liegen.
Typische Fälle bei denen z. Zt. noch keine Regeln der Technik vorliegen sind z. Bsp.:
- Anbauten bei Beibehaltung der alten Heizungsanlage
- Gebäude mit einer Heizungsanlage die nutzungsbedingt Räume mit unterschiedlichen Temperaturen versorgt (Industriebau mit Bürobereich und Produktionsbereich)
Es wird die DIN 4701-12 angewandt mit der dann auch bestehende Altheizungsanlagen erfasst werden können. Mit Einführung dieser Norm ist dann eine primärenergetische Betrachtung von Anbauten möglich.
Software zur EnEV Berechnung
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