| Grundsätzlich muss bei jedem neu errichtenden Gebäude eine Energiebilanzierung durchgeführt werden. Unter dem vereinfachten Verfahren versteht man die Bilanzierung im Jahresbilanzverfahren. Dieses vereinfachten Verfahren ist allerdings nur bei Wohngebäuden zulässig.
Nicht-Wohngebäude müssen ab dem Oktober 2007 nach der DIN 18599 nachgewiesen werden. Die Berechnung erfasst zusätzlich die Beleuchtung und die Klimatisierung.
Software zur EnEV Berechnung
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