Abgeschickt von Kröll am 14 April, 2003 um 09:44:53
Einem Schuldach (Flachdach) der Größenordnung von ca.450m2 erlitt einen Sturmschaden über ca. 280m2 also 62% des gesammten Daches. Dachaufbau: dreilagige Bitumenschweißbahn und 14 cm Polystyrolwärmedämmung. Tritt hier die neue EnEV oder nur einen Reparatur des alten Dachaufbau in Kraft? Lt. Versicherung sind die Vorgaben der EnEV nicht gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Kröll