Abgeschickt von ef123 am 18 Mai, 2009 um 18:01:04
hallo,
ich habe gleich 2 Fragen zur EnEV
1.kann man gemäß § 9 Absatz 3 bei Änderungen von Gebäuden grundsätzlich wählen, ob man den
Bauteilnachweis nach Anlage 3 führt oder geht das nur unter bestimmten Bedingungen?
2. Muß eine Außenwand bei der mehr als 20% der Bauteilfläche gleicher Orientierung erneuert werden,
in jedem Fall die Anlage 3 einhalten?