Abgeschickt von Frank am 03 Juni, 2009 um 20:07:05
Hallo,
bin gerade über folgendes Problem gestolpert:
Ich bin Eigentümer einer ETW in einer Eigenümergemeinschaft. Die Eigentümergemeinschaft hat beschlossen, das Objekt energetisch durch Wärmedämmung der Außenwände zu verbessern. Ein gemeinsamer Austausch der bisherigen Fenster wurde nicht beschlossen, da einige in der Vergangenheit die Fenster bereits gegen ISO-Glas austauschen liessen. Ich habe noch ein "altes" Holzfenster damals erworben.
Da es für mich keinen Sinn macht, dass nur die Aussenfassade gedämmt wird, habe ich mich entschlossen, auch neue ISO-Fenster einsetzen zu lassen.
Nun hat mir die Hausverwaltung folgendes mitgeteilt: Nach den Vorschriften der EnEV und der EnEV DVO Berlin wäre ich verpflichtet, den Einbau der neuen Fenster durch einen Energieberater dokumentieren zu lassen. Muss ich (da ich die Wohnung vermietet habe) für meine Mieter eine Vorher/Nachher-Berechnung aufliefern ??
In Berlin habe ich schon mein Bauamt und die Bauverwaltung ngerufen, aber Fachleute scheint es da auch nicht zu geben, jedenfalls bin ich aus deren Gestammel nicht schlau geworden.
Vielen Dank für Antworten und das endlich Licht ins Dunkel kommt
Frank