Re: tatsächliche Durchsetzung : Energieausweis


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Abgeschickt von Felixx50 am 02 Juli, 2009 um 15:28:35

Antwort auf: tatsächliche Durchsetzung : Energieausweis von Bernd Büter am 01 Juli, 2009 um 11:41:38:

Hallo Herr Büter, das ist die Realität.
Kaufinteressenten sind oft überrascht, wenn sie darüber aufgeklärt werden, das es da eine Pflicht gibt: "Das hat mir mein Makler nicht gesagt."
Diese Mißachtung der Ausweispflicht war vorauszusehen. Die Immobilienbrange hat kein Interesse an Angaben zur energetischen Qualität. Beobachten Sie mal die Immobilienportale. Wenn vereinzelt Energieangaben gemacht werden, dann nur mit den zweifelhaften Verbrachsausweisen. Schrottgebäude lassen sich nicht vermitteln, Provisionen entfallen. Das auf Ausweise verzichtet wird, ist unkalkulierbares Risiko für den Käufer. So lange der Ausweis auf Bedarfsbasis nicht Voraussetzung bei der Beurkundung beim Notar vorliegen muß, bleibt die Verordnung ein Papiertiger. Hier hat die Politik mal wider vor einer Lobby versagt. Wenn ich richtig informiert bin, müssen die Bauaufsichtsbehörden gemeldete Ordnungswidrigkeiten nachgehen.





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