Abgeschickt von Ralf Kössendrup am 22 Juli, 2009 um 17:54:07
Antwort auf: tatsächliche Durchsetzung : Energieausweis von Bernd Büter am 01 Juli, 2009 um 11:41:38:
Wie wäre es mit einer Anzeige wegen unlauterem Wettbewerb bei der zuständigen IHK bzw. bei der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.?
Hier werden ja schließlich Wohnungen vermietet bzw. verkauft ohne die gesetzlich vorgeschrieben Ausweise vorzulegen. Geschädigt sind Sie durch das Verhalten auch, da ihnen mögliche Einnahmen entgehen. Das ganze erfordert höchstens einen Anruf und die Damen und Herren könnten tätig werden.