Re: tatsächliche Durchsetzung : Energieausweis


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Abgeschickt von Martin Willers am 31 Juli, 2009 um 10:04:55

Antwort auf: tatsächliche Durchsetzung : Energieausweis von Bernd Büter am 01 Juli, 2009 um 11:41:38:

Hallo,

folgende Seite könnte evtl. weiter helfen:

http://www.zukunft-haus.info/de/planer-handwerker/energieausweis/fachinformation-enev/enev-2007/anlaufstellen-ordnungswidrigkeiten.html

Die EnEV ist eine Verordnung und muss eingehalten werden. Sicherlich gibt es Schwächen beim Energieausweis, doch Makler wollen diese Schwächen sicherlich nicht beseitigen, sondern lediglich Kosten sparen. Ein paar empfindliche medienwirksame Urteile könnten das Bewusstsein schärfen!
Gruß
--
mw




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