Abgeschickt von Martin am 31 Juli, 2009 um 10:34:21
Hallo,
wer beschäftigt sich schon ein wenig länger mit der EnEV und kann mir entsprechend helfen? Die WärmeschutzV -also ein Vorläufer der EnEV- sah für das Jahr 1982 einen K-Wert für Dachschrägen von 0,30 W/m²K (vergl. WärmeschutzV 1982 Anlage, Punkt 2 Tabelle 2 Spalte 2) vor. Die EnEV 2007 sieht 25 Jahre später für Dachschrägen - zumindest bei Änderungen - einen U-Wert von 0,30 W/m²K vor (vergl. EnEV 2007 Anlage 3 Tabelle 1 Spalte 4a
Es gibt also keinen Unterschied! Wie bitte schön kann ich mir dass denn erklären?
Vielen Dank für weiterführende Hinweise,
Gruß
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Blumenschein