1 Gebäude, Heizungen 2


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Abgeschickt von Werner Wagner am 03 August, 2009 um 14:40:10

Hallo,
wie bewerte ich ein MFH mit 45 WE, mit eigener Heizungsanlage, und im gleichen Haus eine Praxis mit eigener Heizungsanlage.Von der Nutzfläche her, kann man die Praxis als unerheblichen Teil nach ENEV §22 bezeichnen (Wieviel % der gesamtnutzfläche gelten übrigens als unerheblich?).
Ist hier ein Bedarfsausweis erforderlich,oder kann man nach dem gemeisamen Verbrauch den Ausweis erstellen?

Danke für Ihre Antworten

Gruß
W.Wagner



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