Re: Abnahme durch Energieberater


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Abgeschickt von himmelbau am 16 August, 2009 um 18:16:22

Antwort auf: Abnahme durch Energieberater von Frank am 03 Juni, 2009 um 20:07:05:

hallo,

ich bin zwar nicht in berlin beheimatet:
aber ich kenne keinen grund warum man den einbau durch einen energieberater bestätigen lassen soll.

was evtl gemeint sein kannn: wenn sie die kosten anteilig auf die jahresmiete umlegen wollen, müssen Sie das dokumentiern, inwieweit die einsparung dadurchgegeben ist. das müsste dann z.B. über eine gegnüberstellung alt-neu erfolgen. Vermutlich liegt ja für diese Maßnahme schon ein Energieberatungsbericht vor. Falls nicht: durch die Maßnahme bedingt ist die erstellung eines bedarfsausweises NACH abschluss der maßnamhen ohnehin verpflichtend. Wenden Sie sich dann einfach an den aussteller dieses Ausweises. der hat ja alle daten und kann dann ihre neuen fenster mithineinnehmen.
was auch gemeint sein kann: die verpflichtung zur ausstellung eines neuen ausweise allein wg. der neuen fenster, wenn diese maßnahme mehr als20% der gesamtfensterfläche der jeweils betroffenen Wandseite beträgt. Aber wie gesagt, der VWS allein wird schon einen neuen ausweis erfordern...

Ich hoffe, dass es verständlich geworden ist.
falls nicht, mailen Sie mir, dann können wir gern telephonieren

grüße



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