Re: Gültigkeit eines Ausweises


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Abgeschickt von Angelika am 26 August, 2009 um 17:04:49

Antwort auf: Gültigkeit eines Ausweises von Mike am 26 August, 2009 um 08:21:41:

Hallo Mike,
gem. EnEV § 17 (6) beträgt die Gültigkeit von Energieausweisen 10 Jahre.
Solltest vielleicht die EnEV mal studieren ;-)
Gruß Angelika





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