Abgeschickt von Fahrig am 08 Oktober, 2009 um 16:10:22
Hallo zusammen
Ich habe eine Frage zur EnEV allerdings noch 2007:
zur Außenwanddämmung, nach den Auslegungen dibt gilt folgendes:
Im Falle von Maßnahmen an Außenwänden - also auch für die Außenputzerneuerung -
werden keine Anforderungen gestellt, soweit die in § 9 Abs. 4 EnEV 2007 enthaltene Bagatellregelung
zutrifft. Dabei ist der Anteil der von der Maßnahme betroffenen Fläche einer Orientierung
an der Gesamtfläche des Bauteils Außenwand in dieser Orientierung maßgeblich.
Beträgt dieser Anteil weniger als 20 v. H., so werden keine Anforderungen gestellt.
1.gilt für die Berurteilung, die gesamte Fläche der Außenwand (inklusive Fenster ) oder nur die reine Wandfläche?
Ich würde vermuten die Ganze......
2.Und wie sieht es bei Loggien aus, die ja dann auch seitlich noch Wände haben, zählen die auch dazu?
Danke für die Antwort