Abgeschickt von W.Wagner am 25 November, 2009 um 12:54:26
Antwort auf: Hausanstrich bzw. Verputzen Hauswand von wifredo am 17 November, 2009 um 21:27:58:
Hallo,
nein, so ist das nicht.Die EneV würde nur greifen, wenn z.B.der Putz der Außenwände erneuert würde. Aber auch nur dann, wenn die zu änderte Fläche >10% der Gesamtfläche(aller Außenwände) beträgt. Siehe EneV §9 Absatz 3.
Gruß
W.Wagner