Re: Hausanstrich bzw. Verputzen Hauswand


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Abgeschickt von W.Wagner am 25 November, 2009 um 12:54:26

Antwort auf: Hausanstrich bzw. Verputzen Hauswand von wifredo am 17 November, 2009 um 21:27:58:

Hallo,

nein, so ist das nicht.Die EneV würde nur greifen, wenn z.B.der Putz der Außenwände erneuert würde. Aber auch nur dann, wenn die zu änderte Fläche >10% der Gesamtfläche(aller Außenwände) beträgt. Siehe EneV §9 Absatz 3.

Gruß
W.Wagner




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