Abgeschickt von W.Wagner am 25 November, 2009 um 12:59:18
Antwort auf: Hausanstrich bzw. Verputzen Hauswand von wifredo am 17 November, 2009 um 21:27:58:
Hallo,
nein, so ist das nicht. Die EneV würde nur greifen, wenn z.B. der Außenputz erneuert würde. Aber auch nur dann, wenn die zu ändernte Fläche >10% der Gesamtfläche (aller Außenwände) wäre.
Siehe EneV §9 Absatz 3.
Gruß
W.Wagner