Re: Hausanstrich bzw. Verputzen Hauswand


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Abgeschickt von W.Wagner am 25 November, 2009 um 12:59:18

Antwort auf: Hausanstrich bzw. Verputzen Hauswand von wifredo am 17 November, 2009 um 21:27:58:

Hallo,
nein, so ist das nicht. Die EneV würde nur greifen, wenn z.B. der Außenputz erneuert würde. Aber auch nur dann, wenn die zu ändernte Fläche >10% der Gesamtfläche (aller Außenwände) wäre.
Siehe EneV §9 Absatz 3.

Gruß
W.Wagner



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