Abgeschickt von Hubi am 09 Dezember, 2009 um 21:22:20
Hallo,
Folgende Ausgangslage:
Im Zuge einer Sanierung erfolgt im EG (gegen unbeheizten Keller) der Einbau eines Estrichs mit ca. 3 cm Dämmung.
Welcher Wert nach Anlage 3 ist einzuhalten ?
Punkt 5 e) Dämmschichten einbauen mit U< 0,30 W/m²K
oder Punkt 5 c) Fußbodenaufbauten erneuern mit U< 0,50 W/m²K
Grüße
Hubi