Abgeschickt von Michael Zay am 06 Januar, 2010 um 09:35:46
Hallo, wie aus dem Themenbetreff zu ersehen ist, richtet sich meine Frage nach gesetzlichen Regelungen, die Eigentümern von Altbau-Mietshäusern dazu verpflichten, sich den Richtlinien der Energiesparverordnung anzupassen. Ist ein Eigentümer, dessen Haus 1950 oder 1960 gebaut wurde, verpflichtet, sein Mietshaus den obigen Regelungen bzw. Richtlinien anzupassen? Gibt es da bestimmte "Schwellenwerte" hinsichtlich des Baudatums, die diese Verpflichtung veranlassen?
MfG
M. Zay