Abgeschickt von Steffi am 13 Januar, 2010 um 16:25:00
Hallo zusammen,
ich erstelle selbst keine Energieausweise, habe aber dennoch beruflich damit zu tun. Vorgestern kam mir ein Bedarfsausweis in die Hände, der das Ausstellungsdatum vom 20.11.10 hatte, aber mit der 2007er dena-Vorlage gedruckt wurde. Auf Nachfrage beim Aussteller bekam ich zur Antwort, dass man die Berechnung des Ausweises bereits im September begonnen hatte und nicht wieder von vorn anfangen wollte. Er hätte sich nach der Neubauregelung (Bauantrag zu Zeiten der EnEV 2007 gestellt, aber bspw. erst 2010 fertig, somit alte Vorlage mit 2010er Datum) orientiert. Jetzt meine Frage geht das überhaupt? Ein Kollege, der ebenfalls Ausweise ausstellt, hält das für nicht zulässig und den so erstellten Ausweis auch für ungültig. Was meinen Sie?