Abgeschickt von Sabine am 14 Januar, 2010 um 17:13:47
Hallo Kollegen,
ich steh auf der Leitung!!! Es ist vermutlich ganz einfach. Im neuen KfW-Formular (Programm 151) wird zweimal der zulässige H´t Wert gefragt:
(A) Der errechnete Höchstwert des auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogenen spezifischen Transmissionswärmeverlustes
H’T mit den Anforderungen für das Referenzgebäude nach EnEV Anlage 1 Tabelle 1 beträgt ..?..W/(m2 K)
und
(B) Der zulässige Höchstwert des spezifischen Transmissionswärmeverlustes H’T nach EnEV Anlage 1 Tab.2 beträgt ...?...W/(m2 K).
Der Wert im EVA-2009 Programm ist (A), oder etwa nicht? und rechnet das Programm auch (B) aus??
Danke Sabine