Abgeschickt von Christoph Zaepke am 09 Februar, 2010 um 11:10:21
Hallo,
ich finde nirgends eine Definition bezüglich der 50m2 Regelung bei Erweiterungen §9 Abs.4.
Es ist die Rede von 50m2 Nutzfläche.
Es soll ein Dachgeschoss mit knapp unter 50m² Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung ausgebaut werden. Die Nettogrundfläche nach Din 277 ist natürlich weit über 50m².
Was ist denn in diesem Fall anzusetzen?
Vieln Dank schon mal im Voraus.