Gewächshaus mit Bürobereich


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Abgeschickt von Niz am 16 Februar, 2010 um 12:32:54

Ein Gebäude hat ein großen Bereich (80% der BGF), der als Gewächshaus mit 20ºC Innentemperatur benutzt wird und ein kleinen Bürobereich (20% der BGF), der eine Innentemperatur von 20-24ºC hat.
Nach §1, Satz 2, Punkt 4 der EnEV ist die Verordnung für Gewächshäuser nicht gültig. Auf jeden Fall muss ich in meiner Berechnung berücksichtigen:
1)Die Anlagen versorgen auch das Gewächshaus, das eine Innentemperatur von 20º haben muss;
2)Der Bürobereich grenzt an das Gewächshaus. D.h. ich muss das Gewächshaus in der Zonierung berücksichtigen.
Meine Fragen sind dazu:
- Muss der EnEV.Nachweis nur für den Bürobereich erstellt werden?
- Da das Gewächshaus eine bestimmte Klimasteuerung hat (Steuerung der Innentemperatur und –feuchtigkeit), wird sie den Primärenergiebedarf des Gebäudes beeinflussen. Ist es richtig oder ist es sinnvoll, diesen Bereich in der EnEV-Berechnung nicht zu berückrichtigen?
Ich bedanke mich im Voraus für euere Anworten.
Gruß,
Nicoló




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