Abgeschickt von Thomas Göbhardt am 19 Februar, 2010 um 18:11:12
Hallo,
nach Wegfall der 76% Regel ist nun nach der EnEV 2009
bei Dachgeschoßausbau über 50 m² Nutzfläche nach §3
also Neubauanforderung zu verfahren.
Dabei ist Ht und Qp nachzuweisen.
Ht ist nicht das Problem, aber Qp ist ein Problem, weil die Heizung ja nicht nur das DG beheizt, sondern das gesamte Gebäude.
Wird also die Heizung einfach so angesetzt wie vorhanden, wird das Ergebnis, also Anlagenaufwandszahl verfälscht.
Oder sehe ich das falsch?
Grüße Th. Göb.