Re: Dämmung der obersten Geschossdecke


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Abgeschickt von W.Wagner am 26 Februar, 2010 um 16:27:44

Antwort auf: Dämmung der obersten Geschossdecke von umh am 25 Februar, 2010 um 14:45:00:

Hallo,
kann dies Ihere Frage beantworten?
Befreiungen
Weiterhin gilt natürlich der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Die nach EnEV notwendigen Maßnahmen müssen auch wirtschaftlich vertretbar sein. Das bedeutet, dass bei einer geplanten Sanierung die Kosten für die Maßnahmen zur Einhaltung der EnEV sich über die Einsparung der Energiekosten amortisieren. Die übliche Nutzungsdauer bei Geschossdecken wird mit 30 Jahren angesetzt.
Gruß
W.Wagner



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