Re: Rollokästen und Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes?


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Abgeschickt von P. Becker am 03 Maerz, 2010 um 19:26:25:

Antwort auf: Rollokästen und Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes? von Jesse am 28 Februar, 2010 um 23:04:30:

Es gibt den Passus in der DIN 4108, dass bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf den Nachweis des Sommerlichen Wärmeschutzes verzichtet werden darf, wenn die Ost-/West-/Südfenster mit Rolläden oder gleichwertig versehen werden.

Gruß
P. Becker



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