Abgeschickt von P. Becker am 03 Maerz, 2010 um 19:26:25:
Antwort auf: Rollokästen und Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes? von Jesse am 28 Februar, 2010 um 23:04:30:
Es gibt den Passus in der DIN 4108, dass bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf den Nachweis des Sommerlichen Wärmeschutzes verzichtet werden darf, wenn die Ost-/West-/Südfenster mit Rolläden oder gleichwertig versehen werden.
Gruß
P. Becker