Re: EnEV §9 Bauteile


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Abgeschickt von Blumenschein am 12 Maerz, 2010 um 08:00:40

Antwort auf: Re: EnEV §9 Bauteile von W.Wagner am 12 Februar, 2010 um 18:59:42:

Hallo,

zur Zeit sind keine Änderungen geplant.
Die Frage bezieht sich auf einen fiktiven Fall! z.B. nach einem Brandschaden oder Sturmschaden.

Mittlerweile hat das DIBT eine 12 Staffel zur Auslegung der EnEV veröffentlicht.
Demnach sind Bauteile genau das, was in Anlage 3 Punkt 1-6 beschrieben ist.

Für dieses Beispiel wären nach meiner Meinung dann 2 Fassadenteile (WDVS/MW und Vorhangfassade (Anlage 3, Punkt 6)+ Glasfassade gegeben.

Erstaunlich ist allerdings, dass bei Änderungen im Bestand für Vorhangfassaden lediglich ein U-Wert von 1,50 W/m²K/ 1,90 W/m²K gefordert wird.
Gerade mit einer Vorhangfassade lassen sich doch problemlos anspruchsvollere Werte erzielen.

Ich hoffe auch diese letzte Unsicherheit noch klären zu können.

Interessiert an weiteren Meinungen grüßt
--
Blumenschein




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