Abgeschickt von Blumenschein am 12 Maerz, 2010 um 08:45:59
Antwort auf: Brandwohnung sanieren von todt am 05 Maerz, 2010 um 20:49:07:
Hallo,
die Beschreibungen reichen nicht aus um eine genaue Antwort zu geben.
Grundsätzlich ist es aber so, sobald die Bagatellgrenze überschritten ist, müssen nur die Teile nach EnEV saniert werden, die auch von der Sanierung betroffen sind. Vorausgesetzt man saniert nach EnEV 09 (1) im Einklang mit Anlage 3 Tabelle 1. (Bauteilverfahren)
Es leuchtet also anhand der Beschreibung nicht ein, warum auch die "intakte" Dachfläche saniert werden muss.
Bauphysikalisch ist dies sicherlich sinnvoll.
Ob die Versicherung die Mehrkosten durch behördliche Auflagen trägt, hängt von vielen Faktoren ab: Versicherungsvertrag, zugrund gelegte Versicherungsbedingungen, Versicherungssumme etc.
In der Regel hat man aber als Versicherungsnehmer das Recht ein Sachverständigenverfahren einzuleiten und einen Sachverständigen zu Rate zu ziehen. Teilweise tragen die Versicherungen auch die Kosten dafür.
Gruß
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Blumenschein
Dies stellt keine Rechtsberatung da, sondern bildet lediglich meine persönliche Meinung wieder.