Abgeschickt von Magnus Holz am 18 Maerz, 2010 um 11:48:32
Mir liegt ein EnEV 2009 Ausweis für ein Nichtwohngebäude ohne Keller vor. Die Wärmedämmung der erdberührten Bodenplatte ist mit 14cm WLG 040 angesetzt. Die Wärmedämmung in Bereichen mit einer Raumtiefe über 5 Metern soll laut Ausführungsplanung weggelassen werden. Ist das einfach so möglich oder muss die wegfallende Wärmedämmung irgendwie kompensiert werden?
Magnus Holz