Abgeschickt von Gurnig am 27 Juli, 2010 um 15:46:49
Antwort auf: Dachdämmung von RalfG am 19 Juli, 2010 um 14:01:34:
: Hallo
: zur Zeit bin ich im Begriff, mir eine Eigentumswohnung zuzulegen. Bei der Recherche zu Rechten und Pflichten, bin ich über den Passus "Dachdämmung bis Ende 2011" gestolpert. Das aktuell für mich interessante Objekt mit Steildach, verfügt zur Zeit über keine Dämmung (Dachsteine ohne Folie, keine Dämmung). Der Dachboden wird zur Zeit nur als Speicherraum von allen Bewohnern verwendet. Ein Teil des Dachbodens, ist allerdings der für mich interessanten Wohnung per Teilungserklärung zugeschlagen.Bedeutet der EneV Passus, das ich als neuer Eigentümer, gemeinsam mit den beiden anderen Eigentümern verpflichtet wäre, bis Ende 2011 das Dach zu Dämmen? Wenn ich des Weiteren in absehbarer Zeit meinen Teil des Dachbodens zu einem weiteren Teil meiner Wohnung ausbauen würde, muss ich dann Dämmen, und wenn ja, müssen die anderen Eigentümer dann ihren Teil des Daches mitdämmen?
: Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
Hallo,
wer welchen Teil bezahlt steht eigentlich in der Teilungserklärung. Evtl. müsstet ihr zusammen die Kosten tragen (auch für die neu entstehende Wohnung). Daß man dämmen muß steht in der enev.
Grüße