Kauf Neubau-ETW - welche EnEV bei Abnahme bindend?


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Abgeschickt von K.M. Mullhaupt am 01 August, 2010 um 15:50:27

Ich erwäge den Kauf einer Eigentumswohnung, die im Prospekt mit "KfW70 nach EnEV2007", "Jahresprimärenergiebedarf 50 kWh/m", "niedr. Heizkosten durch Erdwärme", "Blower Door Test" beschrieben wird. Bauantrag für das Gebäude wurde noch kurz vor dem 1.10.2009 gestellt, die Fertigstellung soll 2011 sein. In der Baubeschreibung (Status 09/2009) findest sich nur so etwas wie "...Maßnahmen des ... Wärmeschutzes erfolgen auf Grundlage der baugesetzlichen Anforderungen und unterschreiten diese um 30%". Der Bauträger hat sich somit also agesichert -> es gilt die EnEV2007; für mich als Eigentümer wäre natürlich die Berücksichtigung der EnEV2009 günstiger. In manchen Fällen wäre wohl aber bei Bauabnahme auch die EnEV2009 gültig. Ich weiß nur nicht in welchen Fällen. Kann ich mich absichern, wenn ich in der Beschreibung oder im Vertrag einen KfW85 Standard nach EnEV2009 vereinbare (soll wohl gleich dem KfW70 Standard nach 2007 sein)? Oder was soll ich tun? Was genau ist gültig für den Bauträger bei Abnahme EnEV2007 oder 2009?



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