Abgeschickt von Jörg Hubrich am 22 September, 2010 um 13:16:54
Antwort auf: EnEV Energieausweis vs. Wärmeschutznachweis von MH am 03 August, 2010 um 15:20:16:
Hallo mh,
der Wärmeschutznachweis ist ein Überbleibsel aus der Wärmeschutzverordnung. Auf Bundesebene gibt es ihn nicht. In der Landesbauordnung NRW wird er immer noch gefordert.
Bei der Erstellung eines Energieausweises wird auch der Wärmeschutz berechnet. Nur ist der Energieausweis an sich nicht hinreichend. Werden die Nachweise zu Energieausweis mit geliefert, ist der Wärmeschutznachweis enthalten, aber auch die inzwischen genau so wichtige Anlagentechnik. Gemäß EnEV müssen die Nachweie geführt werden gemäß Landesbauordnung nur der Wärmeschutznachweis.
Wer in den Ländern aufstellungsberechtigt ist regeln die jeweiligen Landesbauordnungen.
Viele Grüße
Jörg Hubrich
: Hallo,
: was genau ist der Unterschied? Soweit ich weiß, ist der WSN bei Bauantägen gefordert und wird in der Regel vom Statiker berechnet. Ist für diese Zwecke auch der EnEV Energieausweis geeignet und kann von einer EnEV-EA ausstellungsberechtigten Person erbracht werden? Und wann wird ein EnEV-EA benötigt (im Gegensatz zum WSN). Wer verlangt den und wo ist der vorzulegen bzw. nachzuweisen?
: Welche unterschiedliche Aussage und "Gesetzeskraft" haben der WSN bzw. EnEV-EA?
: Grüße
: mh