Abgeschickt von MJ am 19 November, 2010 um 09:21:17
Dürfte ich für den EnEV-Nachweis eines noch zu prüfenden Nichtwohngebäudes einen anderen Wert ansetzen, als ihn die Tabelle 4 aus der DIN V 18599-2 vorsieht?! Also statt des Standard-Bemessungswertes von 2,0 (1/h) z.B 1,1 (1/h)? Mir ist wohl bewußt, dass dieser Wert dann bei der Luftdichtheitsmessung nachzuweisen/einzuhalten ist.
Oder wird grundsätzlich bei geprüften Gebäuden der Messwert und bei noch zu prüfenden Gebäuden der Standard-Bemessungswert im (EnEV-)Nachweis angesetzt?!
Gruß
_MJ