Abgeschickt von Jörg Hubrich am 18 Dezember, 2010 um 19:27:39
Antwort auf: nicht ausgebautes Dachgeschoss: Wärmedämmung von Jonathan am 08 Dezember, 2010 um 17:25:34:
Hallo,
bei einem Baujahr 1995 sollte das Gebäude entsprechend der 3. Wärmeschutzverordnung errichtet sein, also muss Geschossdecke oder Dachschräge gedämmt sein.
Ansonsten gilt natürlich die Nachrüstverpflichtung entsprechend §10 der EnEV hinsichtlich der Dämmung der obersten Geschossdecke.
Viele Grüße
Jörg Hubrich
: Hallo,
: zur Wärmedämmung des Dachgeschosses habe ich nachfolgende Fragen:
: Bundesland: Niedersachsen
: Objekt: Mehrfamilienhaus, 8 Parteien, Erdgeschoss, 3 Obergeschosse und das Dachgeschoss
: Baujahr: 1995
: Dachgeschossdecke: Stahlbeton
: Dachaufbau:
: - Betondachpfannen
: - Lattung
: - Konterlattung
: - Sparrenkonstruktion
: Das Dachgeschoss eignet sich nicht für den Ausbau zu Wohnzwecken, weil es keinem Wohnraum zugeordnet ist und außerdem nicht hoch genug ist.
: Zur Wärmedämmung des Daches habe ich nachfolgende Fragen:
: - Gibt es irgendein Gesetz, dass eine nachträgliche Wärmedämmung in einem nicht ausgebauten Dachgeschoss vorschreibt?
: - Gibt es irgendein Gesetz, dass eine Wärmedämmung in einem nicht ausgebauten Dachgeschoss vorschreibt, wenn zu gegebener Zeit das Dach neu gedeckt wird?
: - Was bringt eine Wärmedämmung in einem nicht ausgebauten Dachgeschoss in einem Mehrfamilienhaus?
: Vielen Dank.
: Jonathan