Abgeschickt von Johannes am 10 Februar, 2011 um 17:04:25
Hallo!
Die EnEV2009 sagt doch, dass neue Fenster einen Maximal-Uw-Wert von 1,3 nicht überschreiten dürfen. Bei den kleineren Fenstern (wir sind auf eine Holz/Holz-Ausführung festgelegt) würden wir in unserem Haus trotzdem darüber liegen. Unser Schreiner hat uns jetzt gesagt, für die Berechnung des Fensterwertes könne das Standardmaß (1.23m x 1.48m) zugrunde gelegt werden. Dann würden wir den Wert auch bei den kleineren Fenstern einhalten können. Ansonsten müsste er eine andere teuere Ausführung planen. Oder gilt das jeweilige Maß jedes einzelnen Fensters als Grundlage der Berechnung/des Nachweises?
Vielen Dank für die Hilfe! Johannes