Verstoß gegen die Mindesanforderungen bei Neubauten


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Abgeschickt von Christian Simon am 11 Februar, 2011 um 20:07:08

In letzter Zeit ist auffällig, das einige Schlüsselfertig-Hausanbieter die Mindestanforderungen an Außenwände bei Neubauten ignorieren. Da werden Außenwände aus Porenbeton ohne zusätzliche Dämmung verputzt. 25 cm Porenbetonwand mit einer Rohdichte 400 kg/m³, beidseitig verputzt, ergibt einen U-Wert von 0,47 W/m²K. (Bauweise wie vor 30-40 Jahren) Gem. EnEV2009, Anlage 1, Tabelle 1, ist mind. 0,28 W/m²K gefordert.
Wollen sich diese Firmen einen Wettbewerbsvorteil auf Kosten der Bauherren verschaffen. Oder bin ich blind und habe da irgendetwas übersehen. Für Antworten von Sachverständigen wäre ich dankbar.



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