Abgeschickt von H. Schmidt am 13 Februar, 2011 um 18:18:28:
Antwort auf: Verstoß gegen die Mindesanforderungen bei Neubauten von Christian Simon am 11 Februar, 2011 um 20:07:08:
Solange der zul. Primärenergiebedarf sowie zul. HT' eingehalten werden, dürfen die U-Werte so sein wie sie wollen (solange der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108 eingehalten wird, was aber keine "wirkliche Anforderung" ist). Damit gebe ich meinem Vorredner volle Zustimmung. Ich bin der Meinung, wer Häuser von einem Schlüsselfertig-Anbieter kauft, ist selber Schuld, sorry !
Gruß
H. Schmidt