Abgeschickt von Albrecht am 12 April, 2011 um 20:10:42
Hallo,
ich habe im Jahr 2009 ein Reihenhaus erworben, in dem ich aber schon seit 1994 ununterbrochen wohne. Hausbesitzer, die vor 2001 ihre Immobilie selbst bewohnen, sind von der EnEV(übrigens nur eine Verordnung, kein Gesetz) befreit. Wie verhält sich das in meinem Fall?
Und wenn ich verpflichtet wäre, wo liegt dann der Unterschied zu dem Eigentümer, der sein Wohnhaus vor 2001 selbst nutzt?