Abgeschickt von H. Schmidt am 13 April, 2011 um 09:01:18:
Antwort auf: Bin ich dazu verpflichtet??? von Albrecht am 12 April, 2011 um 20:10:42:
Hallo,
erstmal die Frage: Zu was sollst du verpflichtet sein ? Welcher Passus der EnEV soll ziehen ?
Die EnEV spricht von Eigentümerwechsel, egal ob du vorher bereits drin gewohnt hast. Der Unterschied ist rational nicht zu erklären, die EnEV muss ja irgendein Datum als Stichtag angeben. Manche haben Glück, andere Pech. Ob die EnEV ein Gesetz oder eine Verordnung ist, ist nebensächlich. Falls für dich Anforderungen bestehen, so musst du diese auch einhalten.