Abgeschickt von Stephan Selwat am 21 Juni, 2011 um 16:54:10
Hallo,
ich habe eine Frage zur Dämmung von Heizungsrohren. In einem bewohnten und beheizten Kellergeschoß eines vermieteten EFH befinden sich mit Glaswolle und Gips gedämmte Heizungsleitungen. Diese Isolierung zu entfernen und anschließend EnEV gemäß zu dämmen wäre ein großer Aufwand, der zudem mit viel Dreck verbunden wäre.
Ist es daher zulässig die vorhandene Isolierung erhalten und ggf. nur zu ertüchtigten; d.h. zusätzlich eine Dämmung nach EnEV 50% herzustellen ?
Vorab vielen Dank für die Antwort; mit freundlichen Grüßen
Stephan Selwat