Abgeschickt von Jörg Hubrich am 14 August, 2011 um 13:16:24
Antwort auf: Re: Fensterberechnung nach EnEV2009 von Jörg Hubrich am 12 Februar, 2011 um 18:26:25:
Hallo,
auf Nachfrage beim BBSR ist nach mehrmonatiger Überlegung jetzt geklärt, dass doch mit dem Standardmaß geerechnet werden darf. Die EnEv verweist bislang auf die Bauregellisten der Länder, was in der EnEV 2012 geändert werden soll. Bis dahin gilt die Stellungnahme des BBSR, das die DIN 4108-4 oder die DIN EN ISO 10077-1 angewandt werden kann.
Beide Verfahren sind also jetzt zulässig.
Viele Grüße
Jörg Hubrich
: Hallo,
: Ihr Schreiner irrt! Das Referenzmaß darf nicht angewandt werden. Jedes Fenster muss den Uw-Wert von 1,3 W/m²*K unterschreiten. Da dies bei kleinformatigen Fenstern nur mit 3-fach Verglasung und entsprechenden Kosten möglich ist, könnte ein Befreiung gemäß EnEV §25 möglich sein. Außerdem darf Ihr Schreiner nicht vergessen die Bescheinigung nach §26a auszustellen, sonst droht Bußgeld (auch, wenn die Bescheinigung falsch gerechnet ist).
: Gruß
: Jörg Hubrich
:
: : Hallo!
: : Die EnEV2009 sagt doch, dass neue Fenster einen Maximal-Uw-Wert von 1,3 nicht überschreiten dürfen. Bei den kleineren Fenstern (wir sind auf eine Holz/Holz-Ausführung festgelegt) würden wir in unserem Haus trotzdem darüber liegen. Unser Schreiner hat uns jetzt gesagt, für die Berechnung des Fensterwertes könne das Standardmaß (1.23m x 1.48m) zugrunde gelegt werden. Dann würden wir den Wert auch bei den kleineren Fenstern einhalten können. Ansonsten müsste er eine andere teuere Ausführung planen. Oder gilt das jeweilige Maß jedes einzelnen Fensters als Grundlage der Berechnung/des Nachweises?
: : Vielen Dank für die Hilfe! Johannes