Abgeschickt von Jörg Hubrich am 14 August, 2011 um 13:25:42
Antwort auf: Fenstersanierung von Alexander am 14 Juni, 2011 um 12:59:39:
Hallo Herr Schrötter,
zu a) Nein, nur die erneuerten Fenster müssen der EnEV entsprechen (Fachunternehmererklärung nach §26a ausstellen lassen). Bei mehr als 33% der Fensterfläche ist vom Planer ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 zu erstellen.
zu b) Nein
zu c) die 10% beziehen sich auf die jeweilige Gesamtfläche des Bauteils, also 10% aller Fenster oder 10% aller Fassadenteile oder 10% aller Dachflächen, usw.
Viele Grüße
Jörg Hubrich
: Hallo,
: wir haben einen Altbau erworben und möchten nun einige kleine Fenster durch neue,größere, bodentiefe Fenster ersetzen. Die neuen Fenster werden 3-Fach-Verglaste sein.
: Fragen die sich mir zur 10%-Regel stellen:
: a) Muss ich alle Fenster Tauschen, wenn ich mehr als 10% aller Fenster verändere?
: b) Muss ich die Fassade dämmen, wenn die veränderte Fensterfläche 10% der Gesamtfassade ausmacht?
: c) Bezieht sich die 10%-Regel auf einzelne Seiten oder immer auf die Gesamtfassade?
: Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen.
: LG
: A. Schrötter