Re: Fenstersanierung


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Abgeschickt von Jörg Hubrich am 14 August, 2011 um 13:25:42

Antwort auf: Fenstersanierung von Alexander am 14 Juni, 2011 um 12:59:39:

Hallo Herr Schrötter,

zu a) Nein, nur die erneuerten Fenster müssen der EnEV entsprechen (Fachunternehmererklärung nach §26a ausstellen lassen). Bei mehr als 33% der Fensterfläche ist vom Planer ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 zu erstellen.

zu b) Nein

zu c) die 10% beziehen sich auf die jeweilige Gesamtfläche des Bauteils, also 10% aller Fenster oder 10% aller Fassadenteile oder 10% aller Dachflächen, usw.

Viele Grüße
Jörg Hubrich

: Hallo,

: wir haben einen Altbau erworben und möchten nun einige kleine Fenster durch neue,größere, bodentiefe Fenster ersetzen. Die neuen Fenster werden 3-Fach-Verglaste sein.

: Fragen die sich mir zur 10%-Regel stellen:

: a) Muss ich alle Fenster Tauschen, wenn ich mehr als 10% aller Fenster verändere?

: b) Muss ich die Fassade dämmen, wenn die veränderte Fensterfläche 10% der Gesamtfassade ausmacht?

: c) Bezieht sich die 10%-Regel auf einzelne Seiten oder immer auf die Gesamtfassade?

: Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen.

: LG

: A. Schrötter





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