Abgeschickt von Jörg Hubrich am 14 August, 2011 um 13:32:07
Antwort auf: Rohrdämmung von Stephan Selwat am 21 Juni, 2011 um 16:54:10:
Hallo Herr Selwat,
warum soll die vorhandene Dämmung überhaupt geändert werden?
Die EnEV bezieht sich ausdrücklich nur auf bislang ungedämmte Leitungen. Sofern die Leitung nicht erneuert wird, was ohne Entfernung von Gips usw. ohnehin nicht möglich sit, kann alles so bleiben, wie es ist.
Zusätzlich würde hier vermutlich auch das Wirtschaftlichkeitsgebot greifen.
Viele Grüße
Jörg Hubrich
: Hallo,
: ich habe eine Frage zur Dämmung von Heizungsrohren. In einem bewohnten und beheizten Kellergeschoß eines vermieteten EFH befinden sich mit Glaswolle und Gips gedämmte Heizungsleitungen. Diese Isolierung zu entfernen und anschließend EnEV gemäß zu dämmen wäre ein großer Aufwand, der zudem mit viel Dreck verbunden wäre.
: Ist es daher zulässig die vorhandene Isolierung erhalten und ggf. nur zu ertüchtigten; d.h. zusätzlich eine Dämmung nach EnEV 50% herzustellen ?
: Vorab vielen Dank für die Antwort; mit freundlichen Grüßen
: Stephan Selwat