Abgeschickt von Franz Arnold am 23 Oktober, 2011 um 18:47:27
Hallo,
ich möchte gern wissen, wie das EEWärmeG im Rahmen der Ersatzmaßnahmen zu erfüllen ist (siehe EEWärmeG, Anhang, VII, Abschnitt 1: Primärenergiebedarf und die für das Gebäude geltende Anforderung an den Wärmeschutz - Höchstwerte der U-Werte, EnEV 2009, Anlage 2, Tabelle 2 - müssen um 15% unterschritten werden).
Für Nichtwohngebäude liegt der Höchstwert über die opaken Bauteile laut EnEV, Anlage 2, Tabelle 2 bei 0,35 W/m²K (EnEV-Mindestniveau). Ich hab in meiner Software EVEBI 7.06 diesen Kennwert des Wärmeschutzes auf 0,30 W/m²K eingestellt, also 0,85*0,35 W/m²K. Um verschiedene Kombinationen von Wärmeerzeugern herauszufinden, mit denen das EEWärmeG und die EnEV erfüllt wird. Dabei können dann auch erneuerbare Energiesysteme dabei sein. Liege ich mit dieser Vorgehensweise richtig?
Ohne erneuerbare ist es ziemlich schwierig, fast unmöglich, das EEWärmeG zu erfüllen. Denn der Primärenergie-Kennwert muss ja auch um 15% unterschritten werden und das ist schier unmöglich, wird nicht ein entsprechender Wärmeerzeuger mit geeigenetem Primärenergiefaktor angesetzt.
Vielen Dank für Eure fachlichen Tipps, Ciao