Abgeschickt von Gajus am 19 Dezember, 2011 um 20:01:14:
Antwort auf: Wärmedämmung Pachtobjekt Gasheizung von Pücher am 22 November, 2011 um 16:43:06:
: Im Jahr 2000 hat meine Verpächterin (eine Kommune) die bisherige Ölheizung durch eine Gasheizungsanlage ersetzt. Bis heute hat sie keine wärmedeämmenden Maßnahmen an Dach, Wänden und Fenstern meines Pachtobjektes vorgenommen. Mein Pachtobjekt war im Jahr 1974 erstellt und von mir im Jahr 1982 gepachtet worden.
: Durch den Umbau der Heizungsanlage sind zwischenzeitlich in Summe Mehrkosten im 6-stelligen Euro-Bereich aufgelaufen.
: Gesprächsangebote meinerseits werden von der Kommune kategorisch abgelehnt.
: Habe ich einen Anspruch auf die Durchführung wärmedämmender Maßnahmen und ggf. auf Schadensersatz?
Nein, fragen Sie aber mal ob Sie sanieren dürfen (wenn Sie bleiben wollen). Die Pacht sollte sich damit aber verringern.
Siehe KfW-Effizienzberatung für Betriebe.