Abgeschickt von Uwe Hatwieger am 21 Januar, 2012 um 12:47:53
Hallo,
ist die Auslegung XIV-3 zu §9 Absatz 5 ENEV 2009 (Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs im Falle von Erweiterungs- oder Ausbaumaßnahmen) vom 14.01.2011 auch für einen Dachgeschossausbau in einem Mehrfamilienwohnhaus, >50m2, bei dem eine neue separate Heizung im DG, nur für die beiden neuen Wohnungen im DG, eingebaut wird, anzuwenden ?
Auslegungen zur ENEV 14.Staffel : www.dibt.de/de/aktuelles_energieeinsparverordnung.html
Oder ist ein Dachgeschossausbau in einem Mehrfamilienwohnhaus, >50m2, bei dem eine neue separate Heizung im DG, nur für die beiden neuen Wohnungen im DG, eingebaut wird, wie ein Neubau nachzuweisen ?
Im Voraus vielen Dank für die Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Hatwieger